Verwaltungsgericht des Saarlandes

Gebäude VG-OVG
Bildnachweis: fotowieck.de
Sitzungssaal I
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Sitzungssaal II
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Wartezone
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Bibliothek
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Justizia
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Für den Besuch von Sitzungen gilt Folgendes:

Begeben Sie sich nach Betreten des Gebäudes umgehend zum Sitzungssaal und nehmen Sie dort –sobald wie möglich– einen Sitzplatz ein. Dabei ist die ausgewiesene, auf Infektionshemmung angelegte Sitzordnung zu befolgen. Verlassen Sie nach Ende der mündlichen Verhandlung bitte unverzüglich das Gebäude.

Im Gerichtssaal selbst entscheidet die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter, ob die Maskenpflicht auch während der Verhandlung gilt.

Die Stellung von Anträgen ist bis auf Eilfälle, terminkritische und wichtige Angelegenheiten bevorzugt schriftlich vorzunehmen!
Bei einer erforderlichen persönlichen Antragstellung bitten wir Sie um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, um einen Termin mit Ihnen abzustimmen.

Wir stellen uns vor

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat seinen Sitz in Saarlouis. Es befindet sich gemeinsam mit dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einem Gebäude in der Kaiser-Wilhelm-Straße 15.

Das Verwaltungsgericht entscheidet erstinstanzlich über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes arbeiten derzeit 17 Richterinnen und Richter. Die richterlichen Geschäfte sind auf mehrere Kammern verteilt. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ergehen entweder durch die Kammer oder ein Mitglied der Kammer als Einzelrichter. Urteile der Kammer ergehen in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlungen, bei Gerichtsbescheiden und bei Einzelrichterentscheidungen wirken ehrenamtliche Richter nicht mit.

Die mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht sind in aller Regel öffentlich. Zeitnah anstehende Verhandlungen können der Terminvorschau entnommen werden. Interessenten können sich an den Bekanntmachungstafeln vor den verschiedenen Sitzungssälen orientieren.

Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege der Mediation beendet werden. Diese Art der Konfliktbewältigung bietet das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Güterichtermodells an.

Zuständigkeit und Mediation